Besonders zu berücksichtigen sind hierbei:
Städtebauliches Leitbild
-sparsame, übersichtliche Erschließung
-Bauliche Nutzung und Gestaltung in Abstimmung auf die Umgebung
-Begrenzte Dichte
-Begrenzte Höhenentwicklung mit Bezug auf das natürliche Gelände
-Einbindung des Planes in das Gesamtbild der Umgebung
Landschaftsplanerisches Leitbild
-Geringe Geländeeingriffe
Begrenzung baulicher Anlagen auf den notwendigen Umfang
-Versickerung des Regenwassers
-Gestaltung des Straßenraumes durch Baumpflanzungen
-Anpflanzung von Bäumen in den Gärten
Das Aufstellen von Bebauungsplänen erfolgt unter Berücksichtigung der planerischen Ziele der Gemeinden. Wichtiges Ziel hierbei ist die Koordinierung von unterschiedlichen Bauabsichten der einzelnen Bauherren zum Zweck der städtebaulichen Ordnung und Schaffung einer auf dauer angelegten planungsrechtlichen Grundlage für die künftige Nutzung